GERVINK
Ambulante Pflege und Betreuung

Laugemannsstiege 20
48565 Steinfurt

Telefon:02551 / 21 31
E-Mail:info@gervink.de

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Inanspruchnahme von Pflegegeld

Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dem Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson in geeigneter Weise selbst sicherstellt.

Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 1 oder 2, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung nach festgestellt wurde, sind verpflichtet, Beratungseinsätze innerhalb der genannten Zeiträume zweimal jährlich in Anspruch zu nehmen, die der Pflegestufe 3 sogar viermal jährlich.

Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung nach § 45b festgestellt wurde und die noch nicht die Voraussetzungen der 1. Pflegestufe erfüllen, können halbjährig einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Die Beratungsbesuche werden von unserem Pflegedienst durch Pflegefachkräfte mit entsprechender Kompetenz in Ihrem häuslichen Umfeld gemeinsam mit Ihrer Pflegeperson durchgeführt. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.