GERVINK
Ambulante Pflege und Betreuung

Laugemannsstiege 20
48565 Steinfurt

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Ambulant Betreutes Einzelwohnen für psychisch Erkrankte Erwachsene

Was ist ambulant betreutes Wohnen oder Eingliederungshilfe?
Ambulant betreutes Wohnen ist eine gemeindenahe vorwiegend aufsuchende Hilfeform, die unterschiedliche Betreuungsleistungen beinhaltet. Die Zielgruppe des ambulant betreuten Wohnens sind psychisch behinderte volljährige Menschen, die in einer eigenen Wohnung allein oder in selbst gewählten Lebensgemeinschaften oder Partnerschaften leben, also in der Regel über einen eigenen Mietvertrag verfügen, oder die beabsichtigen, innerhalb der nächsten sechs Monate aus der Wohnung der Eltern ausziehen und zur selbständigen Lebensführung der ambulanten Hilfe bedürfen.

Aufgaben des ambulant betreuten Wohnens

  • Betreuten Personen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung, eine
  • weitgehend eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinde zu eröffnen und zu erhalten
  • Beseitigung, Milderung oder Verhütung von Verschlimmerung einer vorhandenen Behinderung oder deren Folgen
  • Unterstützung zum Erhalt der Wohnung und Auseinandersetzung mit Nachbarn und/oder Vermieter
  • Unterstützung bei lebenspraktischen Dingen, z.B. Körperpflege, Sauberhalten der Wohnung, Wäschepflege etc.
  • Unterstützung einer möglichst selbständigen Lebensführung, einer angemessenen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
  • Ausübung einer angemessenen Tätigkeit / eines angemessenen Berufs
  • Verbesserung der Kompetenzen im Umgang mit Geld und formalen Angelegenheiten
  • Begleitung bei Ämtergängen, sozialanwaltlichen Tätigkeiten
  • Krisenintervention
  • Angehörigenarbeit

Aufnahmebedingungen für Frau und Mann

  • der Antragsteller bringt eine ausreichende Stabilität und ein Mindestmaß an Selbständigkeit mit
  • der Antragsteller verfügt über Krankheitseinsicht
  • ist motiviert und bereit, Verantwortung für sich und sein Leben zu übernehmen
  • bringt die Bereitschaft mit, mit den Betreuern individuelle Tagesstrukturen und Ziele zu besprechen und getroffene Vereinbarungen einzuhalten

Beantragen des ambulant betreuten Wohnens

Das Beantragen dieser Leistung erfolgt durch die Antragsstellerin / den Antragssteller beim Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL). Der Hilfeplanerhebungsbogen ist Grundlage der weiteren Hilfeplanung und der daraus resultierenden Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen mit dem Antragsteller. Der über den Hilfeplan erhobene Bedarf an Hilfestellung und erforderlichen Maßnahmen wird in der sektoralen Hilfeplankonferenz unter größtmöglicher Einbeziehung des Hilfesuchenden besprochen.

Kosten des ambulant betreuten Wohnens

Diese Hilfe kann als Leistung nach § 53 SGB XII beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beantragt werden. Bei Überschreiten der vom LWL gesetzten Einkommens- und / oder Vermögensbeiträgen sind evtl. Eigenanteile zu erbringen. Sollte eine Kostenbeteiligung des LWL nicht möglich sein, kann das ambulant betreute Wohnen auch als Privatleistung geleistet werden.