GERVINK
Ambulante Pflege und Betreuung
Laugemannsstiege 20
48565 Steinfurt
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Informationen für Pflegedienst-Kunden
Die neuen Pflegegrade ab 2017
Während die bis zum 31.12.2016 geltende Regelung zur Einstufung in die Pflegestufen überwiegend auf Verrichtungen abstellt, die vorrangig bei körperlich beeinträchtigten Menschen vorkommen, werden ab dem 01.01.2017 insbesondere auch die kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen sowie die Belastungen im Zusammenhang mit Krankheiten und der damit verbundenen Therapien (z.B. Behandlungspflege) erfasst.
Dies führt künftig zu einer ganzheitlichen Beurteilung der Einschränkung bzw. Leistungsfähigkeit - und damit mutmaßlich insgesamt zu mehr Gerechtigkeit bei der Festlegung des Pflegegrades.